Asylrecht

Die Regeln, wer Asyl bekommt, stehen in der Genfer Flüchtlingskonvention.

Flüchtling ist, wer begründete Angst vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Einstellung hat.

Wer keinen solchen Fluchtgrund hat, aber dessen Leben oder Gesundheit in der Heimat bedroht wird, erhält subsidiären Schutz.

Asylverfahren

Sie haben in Österreich einen Asylantrag gestellt. Im Asylverfahren helfen Ihnen Rechtsberater und Dolmetscher. Die Behörde wird Ihren Asylantrag bearbeiten. Sie müssen dabei mitwirken.

Sie müssen der Behörde alle Ihre Daten sagen. Zum Beispiel Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Es ist wichtig, dass Sie die Wahrheit sagen! Die Behörde braucht Ihre erkennungsdienstlichen Daten und Ihre Fingerabdrücke. Zeigen Sie der Behörde alle Dokumente, die Sie haben.

 

Sie dürfen während Ihres Asylverfahrens in Österreich bleiben.

Die Behörde muss Sie während des Asylverfahrens erreichen können. Sie müssen pünktlich zu den Terminen kommen.